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Rezensionsauszüge zu wesentlichen Publikationen

(Stand: 1. Februar 2025) Klaus Stern/Helge Sodan/Markus Möstl (Hrsg.), Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Staatenverbund, 2. vollständig neu verfasste Aufl., München 2022: –  Bd. I: Grundlagen und Grundbegriffe des Staatsrechts, Strukturprinzipien der Verfassung, LXII und 1.252 S. –  Bd. II: Staatsorgane, Staatsfunktionen, Finanzwesen, XXXVII und 1.029 S. –  Bd. III: Allgemeine Lehren der Grundrechte, XXXIV und 1.190 S. –  Bd. IV: Die einzelnen Grundrechte, XXXVI und 1.377 S. Rezensionsauszüge: „In der Gesamtwürdigung handelt es sich bei dem neuen ‚Stern/Sodan/Möstl‘ um ein Monumentalwerk. Zu Recht gelobt wurden neben der Stofffülle die gleichwohl inhaltlich wohlabgestimmte Systematik und die besondere Benutzerfreundlichkeit durch konzise Gliederungen und durchweg beispielhafte Klarheit und Verständlichkeit. Schon eingangs hervorgehoben wurde die erfreuliche Tendenz, die große Tradition des Stern'schen Handbuchs mit einer mindestens ebenso großen Innovationsfreudigkeit und Flexibilität zu verbinden. In seiner wissenschaftlichen Tiefe, Ausführlichkeit, Aktualität und auch Interdisziplinarität verbindet dieses Werk die Traditionen des ‚großen Lehrbuchs‘, des Handbuchs im herkömmlichen Sinne und der zuverlässigen Kommentierung für den alltäglichen Gebrauch.“ Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Mainz, in: Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl) 2023, S. 615 (616). „Die Neuauflage des ‚Sterns‘ stellt eine gelungene systematische Aufarbeitung des Staatsrechts aus einer ebenübergreifenden, insbesondere auch transnationalen Perspektive dar. Aus dem ‚Stern‘ wurde im Jahr 2022 der ‚Stern/Sodan/Möstl‘ – ein alter Klassiker des Staatsrechts in neuem Gewand. Dieser vermag mit seinen vier Bänden eine Lücke zu schließen zwischen dem konzisen, einbändigen ‚Handbuch des Verfassungsrechts‘ von Matthias Herdegen, Johannes Masing, Ralf Poscher und Klaus Ferdinand Gärditz (2022) und dem enzyklopädischen, zwölfbändigen ‚Handbuch des Staatsrechts‘ bislang von Josef Isensee und Paul Kirchhof (dritte Auflage 2003 ff.), künftig von Uwe Kischel und Hanno Kube (2023 ff.). Die deutsche Staatsrechtwissenschaft unterstreicht damit (und mit anderen Werken) erneut eindrucksvoll ihr im internationalen Vergleich herausragendes Niveau und zugleich ihrer Vielfalt. Auch der ‚Stern/Sodan/Möstl‘ wird vielen Nutzern, die sich zuverlässig und auf aktuellem Stand über das deutsche Staatsrecht informieren und Anregungen zur Reflexion erhalten wollen, als wertvolles Nachschlagewerk und Inspirationsquelle dienen; das Werk darf sich folglich weiterhin einer breiten Rezeption durch Wissenschaft und Praxis im In- und Ausland gewiss sein.“ Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Kahl, M.A., Universität Heidelberg, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2023, S. 44 (45). „[...] beeindruckenden Gesamtleistung. Zusammen mit einem hochkarätigen Aurenteam ist den Herausgebern ein ausgesprochen gehaltvolles Handbuch zum deutschen Staatsrecht gelungen, das es in sich hat und sich sehen lassen kann. Mit seinen 'nur' vier Bänden bleibt es sympathisch überschaubar und empfiehlt sich gerade wegen des im unmittelbaren Vergleich mit den bisweilen überdimensionierten 'großen' Nachschlagewerken wesentlich handlicheren Umfangs zur Heranziehung in der juristischen Alltagsarbeit. Inhaltlich bringt im Zuge der föderalen Neuausrichtung namentlich die in der Kommentarliteratur schon seit geraumer Zeit eingeleitete, in der Handbuchliteratur bislang jedoch nicht immer durchgehaltene Einstellung aller Beiträge in europäische (und internationale) Entwicklungskontexte das Werk insoweit auf die Höhe der Zeit. In mehr technischer Hinsicht erleichtert die dem heutigen Standard entsprechende Beifügung von Randnummern die Orientierung in den einzelnen Beiträgen und eine punktgenaue Zitierweise.“   Prof. Dr. Hartmut Bauer, Potsdam, in: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 24/2023. „Prof. Dr. Klaus Stern hat mit seinem in sieben Bänden und Teilbänden erschienenen Opus ‚Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland‘ eines der bedeutendsten Werke zum deutschen Staatsrecht geschaffen. Nun liegt die zweite Auflage dieses imposanten und beeindruckenden Werkes, das auf vier Bände aufgeteilt ist, vor. [...] Die Darstellung zeichnet sich neben dem wissenschaftlichen Tiefgang und der verständlichen Präsentation komplexer Zusammenhänge dadurch aus, dass Kernbegriffe im Text in Fettdruck leicht auffindbar sind. Die umfangreichen weiteren Verweise finden sich in den Fußnoten und stören daher den Lesefluss nicht. Die vier Bände sind zwar umfassend, liegen aber noch gut in der Hand und sind daher in der täglichen Arbeit schnell ein zuverlässiger Begleiter. Positiv hervorzuheben sind zudem die zahlreichen Binnenverweise, die dem Leser den Inhalt des Gesamtwerkes erschließen. Trotz des vergleichsweise hohen Preises kann das Werk wegen der dogmatisch fundierten Erörterungen und der eingehenden Berücksichtigung der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts unter Einbeziehung der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte, des Europäischen Gerichtshofs und der Europäischen Gerichts- hofs für Menschenrechte uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden, zumal es nicht nur Studenten und Referendaren schnell zum wertvollen Nachschlagewerk wird, sondern auch zum wissenschaftlichen Handwerkszeug in Forschung und Lehre gehört.“ Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Essen, in: Verwaltungsrundschau 01/2024. „Ein Monolith der deutschen Verfassungsrechtswissenschaft: Ein neues Standardwerk, dem nicht nur eine lange Verwitterungszeit, sondern vor allem eine große Leserschaft in Rechtswissenschaft und Verfassungsrechtspraxis zu wünschen ist.“   Prof. Dr. Michael Droege, Eberhard Karls Universität Tübingen, in: Fachbuchjournal 06/2022. „Die Herausgeber und Autoren wollten ‚eine Gesamtdarstellung des deutschen Staatsrechts leisten, die auf der Höhe der Zeit ist sowie den Stand von Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis zu Beginn der 2020er Jahre verlässlich wiedergibt‘, wie es im Vorwort heißt. Dieses Ziel ist erreicht worden. Der ‚Stern‘, nun ‚Stern/Sodan/Möstl‘ bleibt ein Standardwerk, das sicherlich nicht nur im Inland viel gelesen, genutzt und rezipiert werden wird.“   Prof. Dr. Philipp Austermann, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, in: Zeitschrift für Beamtenrecht (ZBR) 05/2023. „Die drei Herausgeber haben mit dem ‚Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Staatenverbund‘ ein imposantes Werk vorgelegt. Die vier gleichzeitig erschienenen Bände behandeln alle wesentlichen Themen und Fragen des Staatsrechts. Stil und Sprache sind präzise und motivieren zur gewinnbringenden Lektüre. Trotz der großen Zahl der Mitarbeitenden und der nahezu unermesslichen Stofffülle ist das Werk eine in sich abgestimmte systematische Darstellung und zweifelsohne ein editorisches Meisterstück. Sicherlich wird kaum eine staatsrechtliche Publikation und gerichtliche Entscheidung mit Verfassungsbezug den ‚Stern/Sodan/Möstl‘ unbeachtet lassen.“   Dr. Christian Raap, Ministerialrat und Referatsleiter im Bundesministerium der Verteidigung, in: Bundeswehrverwaltung (BWV) 03/2023. „Zusammenfassend: Der neu aufgelegte, beeindruckend gedankenreiche Klassiker ist ein echter Gewinn für alle am Verfassungsrecht Interessierten. Die Bände enthalten eine profunde Darstellung des gesamten deutschen Staatsrechts sowie daneben viele weiterführende Literaturhinweise und zahlreiche Rechtsprechungszitate, die (auch in Verbindung mit dem detaillierten, über 100 Seiten langen Sachverzeichnis am Ende des vierten Bandes sowie den ausführlichen Inhaltsübersichten, die eine hohe Nutzerfreundlichkeit garantieren) einen schnellen Zugang zu jedem staatsrechtlichen Detailproblem erschließen. In dieser Zusammenstellung liegt die Stärke des hoch funktionalen Kompendiums: Es ist ein groß angelegtes Lehrbuch und ausführlicher Kommentar zugleich; ein qualitativ überzeugender Allrounder, profundes Nachschlagewerk enzyklopädischen Ausmaßes und ausgesprochen hilfreiches Arbeitsmittel für alle am verfassungsrechtlichen Geschehen beteiligten. Zudem machen das ansprechende Schriftbild sowie die optische Gesamtaufmachung der vier Bände Lust an der Lektüre; die einzelnen Abhandlungen sind stilistisch und inhaltlich weit überwiegend eine Klasse für sich. Kurz: ein neues Standardwerk mit hohen akademischen Ansprüchen, an dem auch Praktiker viel Freude finden werden!“   Regierungsrat Dr. Jonas Hyckel, Referent im Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtages, in: Thüringer Verwaltungsblätter (ThürVBl) 01/2024. „Mit seinem ‚Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland‘ hat der unlängst verstorbene Klaus Stern (1932-2023) nicht nur dem schieren Umfang nach eine selbst für ertragreiche Gelehrtenleben außergewöhnliche Leistung vollbracht, sondern auch ein in wissenschaftlichem Gehalt wie sprachlicher Kraft beispielgebendes Standardwerk des deutschen Staatsrechts vorgelegt, das bis heute Maßstäbe setzt. Noch zu Lebzeiten war es ihm vergönnt, dieses Kondensat seines jahrzehntelangen Schaffens in jüngere Hände zu geben und ihm mit der hier besprechenden Neuauflage zu erneuter Aktualität zu verhelfen. [...] Nicht einmal jeder zehnte Beitrag des Werkes ist mit alldem auch nur angerissen, und doch lässt sich schon an dieser kleinen Auswahl ersehen, welche Vielfalt an Themen und Gedanken, Fragen, Antworten und Denkanstößen es dem Leser eröffnet. Abseits der bei mehreren Dutzend Autoren unvermeidlichen Schwankungen im Einzelnen warten die vier Bände mit durchweg gehaltvollen Beiträgen zur gesamten Bandbreite des Staatsrechts auf und empfehlen sich damit Wissenschaft wie Praxis. Wie bereits der Stern wird auch der Stern/Sodan/Möstl auf viele Jahre einen maßgeblichen Referenzpunkt der deutschen Staatsrechtslehre bilden.“   Richter am Verwaltungsgericht Dr. Bastian Schneider, Ladenburg/Karlsruhe, in: Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl) 01/2024. „Als hilfreich und nutzerfreundlich stellen sich vor allem das umfassende Sachverzeichnis am Ende von Band IV und die jedem Band vorangestellte prägnante (Gesamt)-Inhaltsübersicht dar, die eine schnelle Standortorientierung ermöglichen, während die detaillierter ausgestalteten Inhaltsverzeichnisse der jeweiligen Bände und die Gliederungsübersichten der einzelnen Paragraphen gezielte Recherchen zu bestimmten Problemstellungen erleichtern. Auch deswegen hat der Rezensent den ‚neuen Stern‘ rasch als verlässliches, gern und regelmäßig genutztes Arbeitsmittel zu schätzen gelernt. Lobend hervorzuheben ist darüber hinaus die Bereitstellung des gesamten Werkes in der verlagseigenen Datenbank Beck-Online, so sehr dies Vorzüge wie etwa die dortige Suchfunktion mit sich bringt, kann es die optische und haptische Freude an einem Druckexemplar nicht ersetzen. [...] Dass Sterns Opus magnum unter seiner eigenen Mitherausgeberschaft sowie der von Helge Sodan (FU Berlin) und Markus Möstl (Bayreuth) zweitaufgelegt und damit fortgeführt wurde, bedeutet auch eine Würdigung der außerordentlichen wissenschaftlichen Lebensleistung dieses einflussreichen und verdienstvollen Lehrers und Praktikers des Staatsrechts.“   Ralf Schleicher, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 03/2023. Helge Sodan (Hrsg.), Grundgesetz. Beck’scher Kompakt-Kommentar, 5. Aufl., München 2024, XLI und 1.138 S. Rezensionsauszüge: „Bis vor kurzem – und damit nach über 75 Jahren Bestand unserer Verfassung – existierte keine über das digitale Medium frei zugängliche Erläuterung der Normen des Grundgesetzes. Diesen Missstand hat nunmehr auch der Beck-Verlag erkannt und zur Feier des 75. Jubiläums der Verfassung kürzlich die 5. Auflage 2024 des Grundgesetz-Kommentars von Prof. Dr. Helge Sodan kostenfrei zugänglich gemacht.“ In: Verfassungsblog vom 05.12.2024. „Der Kommentar liegt gut in der Hand, fasst in einem Band alle wichtigen Informationen zusammen und wird durch ein umfassendes Stichwortverzeichnis erschlossen. Er richtet sich an Studenten, Rechtsreferendare und Juristen in Behörden sowie Rechtsanwälte und Richter. Zudem kann er für alle empfohlen werden, die sich einen schnellen, gut verständlichen Zugang zum Verfassungsrecht wünschen. Der Kommentar ist uneingeschränkt zur Anschaffung zu empfehlen.“ Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Rechtsanwalt, Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht an der FOM Hochschule für Ökonomie und Management, in: Verwaltungsrundschau 04/2025. „Der ‚Sodan‘ ist weiterhin ein verlässliches Nachschlagewerk zum Grundgesetz. Vor allem für den ersten Zugriff in der juristischen Forschung und Praxis sowie für die juristische Ausbildung ist er sehr zu empfehlen.“ Prof. Dr. Philipp Austermann, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, in: Zeitschrift für Beamtenrecht (ZBR) 03/2025. „Wie nicht anders zu erwarten, gibt Sodan zunächst eine brillante Übersicht über die allgemeine Grundrechtslehre (Vorbem. vor Art. 1 Rn. 1 ff.). Besonders gefallen haben mir dabei die Ausführungen zur Geltung der Grundrechte im Privatrecht (Rn. 23 f.) und der Abschnitt über grundrechtliche Schutzpflichten (Rn. 25 ff.). Nach einer verbreiteten richterlichen Einschätzung könnte man sich anstelle der Grundrechte mit der Anwendung des allgegenwärtigen Prinzips der Verhältnismäßigkeit begnügen. Sodan sagt dazu alles Nötige (Vorbem. Art. 1 Rn. 62 ff). Angesichts von Sodans Expertise war auch sein Überblick über die Art. 1 GG- Problematik keine Überraschung (Art. 1 Rn. 19 ff.). Vorzüglich auch Sodans Beitrag zur Bedeutung des Art. 13 GG. Insgesamt ist der ,Sodan‘ aufgrund seiner Fixierung auf die Rechtsprechung des BVerfG ein insgesamt nützliches Buch.“ Prof. Dr. Rüdiger Zuck, Rechtsanwalt, Stuttgart, „Expertenstimme“ zitiert nach https://www.beck-shop.de/sodan-grundgesetz- gg/product/19602765, zur 4. Aufl. 2018. „Dieser weiterhin handliche und nach wie vor recht günstige Kompakt-Kommentar orientiert sich rasch im komplexen Verfassungsrecht und gibt auch auf schwierige verfassungsrechtliche Fragen eine erste Antwort. Der ‚Sodan‘ ist eine ausgesprochene Bereicherung der Kommentarliteratur.“ Dr. Christian Raap, Ministerialrat und Referatsleiter im Bundesministerium der Verteidigung, in: Bundeswehrverwaltung (BWV) 06/2018, zur 4. Aufl. 2015. „Fazit: Es bleibt die Frage, wem der hier zu besprechende Kompakt-Kommentar zum Grundgesetz zu empfehlen ist. Im Grunde jedem, der sich in Ausbildung oder beruflicher Praxis mit der Verfassung beschäftigen muss. Denn das inhaltliche Angebot des Kommentars hält das Versprechen eines ‚schnellen und sicheren Zugriffs‘ und der Preis zwingt nicht zur Beschränkung, sondern lässt Raum für weitere erkenntnisförderliche Beschaffungen in anderen Themenfeldern des Rechts.“ Dr. Ludger Schrapper, Ministerialdirigent und Abteilungsleiter im Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein- Westfalen, in: Zeitschrift für Beamtenrecht (ZBR) 12/2018, zur 4. Aufl. 2018. „In seiner Darstellungsweise konzentriert sich der Kommentar auf das Wesentliche. Komplizierte Regelungszusammenhänge werden mit präzisen Formulierungen gut verständlich auf den Punkt gebracht.“ In: Allgemeines Ministerialblatt 2018, S. 576, zur 4. Aufl. 2018. „Alles in allem: Für den ersten Einstieg, aber auch für Ausbildungszwecke nach wie vor zu empfehlen.“ Dr. Matthias Wiemers, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Darmstadt, in: justament online (09.07.2018), zur 4. Aufl. 2018. Helge Sodan/Jan Ziekow (Hrsg.), Verwaltungsgerichtsordnung. Großkommentar, 5. Aufl., Baden-Baden 2018, 3.559 S. Rezensionsauszüge: „Es gibt mehrere sehr gute VwGO-Kommentare, die alle ihren Wert haben. Der exzellente Kommentar von Sodan und Ziekow ist für viele Verwaltungsrichter jedoch die erste Wahl. Der Grund dafür ist einfach: Man kommt an ihm einfach nicht vorbei. Stützt man sein Rechercheergebnis lediglich auf die Einsicht in einen anderen Kommentar, wird man regelmäßig mit der Frage konfrontiert, was denn der ‚Sodan/Ziekow‘ dazu sage. Umgekehrt ist der erste Zugriff auf dieses Werk bereits so aufschlussreich, dass die Lektüre von anderen Kommentierungen oftmals für entbehrlich gehalten wird. Seinen herausragenden Ruf verdankt das hier besprochene Buch der Einsatzbereitschaft und Akribie seiner Autoren, insbesondere aber auch ihrem erfolgreichen Bemühen, die mitunter recht komplexen Zusammenhänge und Prüfungsstrukturen zwar möglichst umfassend, aber zugleich komprimiert, übersichtlich und verständlich zu vermitteln.“ Dr. Georg Franz, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Aachen, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2019, S. 539 f. „[…] bestätigt der Sodan/Ziekow auch in der Neuauflage seinen Ruf als Flaggschiff der VwGO-Kommentare. Wenn es um weiterführende Vertiefung von Problemen oder um quellengesättigte Bestätigung und Rückversicherung geht, führt an diesem Kommentar kein Weg vorbei.“ Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Universität Augsburg, in: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 2019, S. 364 (365). „Standardwerk zur VwGO […] In der täglichen Handhabung ist der Kommentar ein unverzichtbares Handwerkszeug. Er ermöglicht es, alle verwaltungsprozessualen Fragestellungen sicher und mit überzeugender Argumentation zu beantworten. Kurz gesagt: Eine herausragende Kommentierung, die keine Wünsche offen lässt.“ Prof. Dr. Alexander Schink, Rechtsanwalt, Bonn, in: Umwelt- und Planungsrecht (UPR) 2019, S. 105. „Der Kommentar von Sodan/Ziekow ragt aus der Reihe der übrigen längeren oder kürzeren Kommentierungen zur VwGO in jeder Hinsicht heraus. Es sollte auf keinem Schreibtisch oder Bücherregal eines Verwaltungsrichters oder einer Verwaltungsrich- terin, einer im Verwaltungsrecht tätigen Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts, insbesondere aus der Fachanwaltschaft für Verwaltungsrecht, oder von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern fehlen, die sich mit dem öffentlichen Recht befassen.“ Prof. Dr. Dr. Reinhard Wabnitz, Hochschule RheinMain, Wiesbaden, in: Fachbuchjournal 2019, S. 43. „Dieses in jeder Hinsicht gewichtige Werk erscheint seit der 2. Auflage 2006 in gebundener Form und wird im Vier-Jahres-Turnus aktualisiert. Dass sich in der jetzigen 5. Auflage trotz der einzuarbeitenden Gesetzesänderungen und neuen Gerichtsentscheidungen der Gesamtumfang (3559 Seiten) im Vergleich zur Vorauflage (3578 Seiten) leicht verringert hat, lässt erkennen, dass die Kommentierung nicht bloß um Nachträge ergänzt, sondern von dem auf 33 Autoren angewachsenen (und spürbar verjüngten) Bearbeiterteam in einigen Teilen grundlegend überarbeitet und inhaltlich gestrafft worden ist. […] Die Bezüge des deutschen Verwaltungsprozessrechts zum Unionsrecht werden im notwendigen Umfang hergestellt, etwa bei den Auswirkungen unionsrechtlicher Regelungen auf die Klagebefugnis (§ 42 Rn. 400 ff.) […]. […] handelt es sich insgesamt um einen Kommentar, der trotz seines beeindruckenden Umfangs eine schnelle Orientierung in praktisch allen im Verwaltungsprozess auftauchenden Rechtsfragen ermöglicht und den jeweiligen Meinungsstand seriös und solide ausbreitet.“ Dr. Dieter Zöllner, Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, München, in: Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl.) 2019, S. 756. Helge Sodan (Hrsg.), Handbuch des Krankenversicherungsrechts, 3. Aufl., München 2018, LXI und 1.578 S. Rezensionsauszüge: „Wie schon mit den Vorauflagen steht mit dem von Helge Sodan in dritter Auflage herausgegebenen ,Handbuch des Krankenversicherungsrechts‘ ein höchst verdienstvolles Werk für die Praxis, aber auch für die Wissenschaft zur Verfügung. In diesem Werk werden die Rechtsmaterien der gesetzlichen wie der privaten Krankenversicherung systematisch und übersichtlich dargestellt. Dies unterscheidet das Werk von den sonst üblichen Kommentierungen in der Abfolge der Gesetzesvorschriften. Diese systematische Darstellung anhand einzelner Themenkomplexe wie z.B. Qualitätssicherung oder Schiedswesen ist geeignet, Vorschriften in ihrem Sinnzusammenhang verstehen zu können.“ Prof. Dr. Gerhard Igl, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, in: www.socialnet.de (12.04.2018). „Das Handbuch bietet im Anschluss an eine Einführung in das duale Krankenversicherungssystem […] und aufbauend auf kenntnisreichen Darstellungen der verfassungs- und europarechtlichen Grundlagen der Krankenversicherung […] insbesondere einen umfassenden Überblick über das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (§§ 4–41), namentlich das Leistungsrecht, das Leistungserbringungsrecht, aber unter anderem auch über die Organisation und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Aufgaben und die Organisation des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Weniger denn je dürfen natürlich auch Ausführungen zu Daten, Datenschutz und Datentransparenz fehlen […]. Berücksichtigt wird dabei selbstverständlich die seit dem Erscheinen der Vorauflage im Jahr 2014 (wiederum) rege Tätigkeit des Gesetzgebers und ihre Rezeption in der Rechtsprechung. […] Ein besonderer Mehrwert, der das Handbuch auszeichnet und naturgemäß etwa von der Kommentarliteratur zum SGB V unterscheidet, ist, dass es sich nicht auf die Darstellung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt, sondern dass auch das Recht der privaten Krankenversicherung eingehend erörtert wird (§§ 42–47). Das überwiegend von Vertretern der Anwaltschaft, aber auch profilierten Angehörigen der (Sozial)Gerichtsbarkeit, Vertretern der Wissenschaft und Mitarbeitern von Behörden und Selbstverwaltungskörperschaften verfasste Handbuch liefert eine kenntnisreiche Darstellung des Rechts der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und bietet dabei für den Nutzer eine große Fundgrube an Informationen für die wissenschaftliche Befassung mit dem Krankenversicherungsrecht ebenso wie für die tägliche anwaltliche, behördliche und gerichtliche Praxis.“ Dr. Christian Burkiczak, Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg, Stuttgart, in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2019, S. 739 f. „Obwohl das Medizinrecht noch immer zu den Rechtsgebieten zählt, die insgesamt betrachtet als ‚Nische‘ einzuordnen ist, wächst der Markt stetig weiter und demzufolge nimmt auch der Bedarf an juristischer Fachliteratur zu. Allerdings gehört Sodan und das Handbuch des Krankenversicherungsrechts bereits zum festen Inventar des medizinrechtlichen Schrifttums. In dieses ordnet sich die nun erschienene 3. Aufl. 2018 ein. […] Das Handbuch gehört fraglos zu den Standardwerken des Krankenversicherungsrechts. Es weist eine Darstellungstiefe auf, die demjenigen, der mit dieser Materie beschäftigt ist, von großem Nutzen ist. Liegt daher der Schwerpunkt der regelmäßigen Arbeit auf dem Recht der Krankenversicherung, kommt man am Sodan nicht vorbei.“ Dr. Sebastian Braun, Rechtsanwalt, Leipzig, in: http://dierezensenten.blogspot.de (03.08.2018). „Das Werk bietet eine Darstellung des Rechts der GKV und der PKV in einem Band, zeichnet sich durch eine klare Ausrichtung an den Problemen der Praxis aus und wurde von fachlich ausgewiesenen Autoren aus Wissenschaft und Rechtspraxis bearbeitet. Es wendet sich u.a. an die MitarbeiterInnen der Krankenkassen und Krankenversicherungsunternehmen, mit dem Krankenversicherungsrecht befasste Behörden, Anwaltschaft und Gerichtsbarkeit.“ Ulrich Harmening, Hannover, in: Zeitschrift für das Fürsorgewesen (ZfF) 03/2018. „Mit insgesamt über 1.500 Seiten wird auf die fachlich notwendige Tiefe dieses komplexen Themengebietes nicht verzichtet, bleibt aber durch eine kompakte Darstellungsweise verständlich und vermittelt jedem, der mit dem Krankenversicherungsrecht in Berührung steht, praxisorientiertes Wissen und ein grundlegendes Verständnis des Krankenversicherungssystems. Durch den strukturierten und zugänglichen Aufbau eignet es sich auch ideal als Nachschlagewerk. Umfangreiche Quellenangaben laden zum tieferen Eindringen in die Materie ein.“ Maren von Lessen, in: Rechtsdepesche 02/2018. Helge Sodan/Jan Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht. Staats- und Verwaltungsrecht, 10. Aufl., München 2023, XLVI und 879 S. Rezensionsauszüge: „Mit der zehnten, wesentlich überarbeiteten und aktualisierten Auflage feiert der Grundkurs Öffentliches Recht ein kleines publikatorisches Jubiläum, das Beachtung verdient: Findet sich das Werk wieder in der mittlerweile Großfamilie der zahlreichen Lehrbücher verschiedener Verlage zum Öffentlichen Recht, so weist es in seiner konzeptionellen Ausführung nahezu ein Alleinstellungsmerkmal auf, als es zugleich als Nachschlagewerk, komprimiert für den ersten Zugriff, für die Wissenschaft und die berufliche Praxis geeignet ist. […] Durch eine im ganzen Werk durchgehaltene Konzentration in der stofflich gebotenen Querschnittsdarstellung, durch Trennung von Wichtigem und Unwichtigem bereits in der Stoffauswahl, ohne dabei auf eine stets anschauliche Darstellung durch zahlreiche Übersichten, Prüfungsschemata und über 100 Fälle zu verzichten, gelingt es den Autoren, dem Leser den Weg des effizienten Studierens vorzugeben. […] Das Werk beinhaltet weit mehr als ein akademischer Grundkurs und kann dem Studierenden nach seiner Anfangsphase – als verlässliches Grundlagenwerk – über mehrere Semester hinweg als Begleiter dienen. Bei einem dafür gewahrten Umfang von knapp 820 Seiten zuzüglich breitem Stichwortverzeichnis und seinem gerade für Auszubildende attraktiv gehaltenen Preis stellt der Grundkurs Öffentliches Recht ohne Zweifel uneingeschränkt einen Klassiker der öffentlich-rechtlichen (Ausbildungs-) Literatur dar.“ Prof. Dr. Walter Georg Leisner, Freie Universität Berlin, in: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 11/2024. „Mit großem didaktischen Geschick stellen die Autoren die gewaltige Stofffülle in nur einem Band souverän dar und wecken Verständnis für systematische Zusammenhänge. Das als Lehrbuch für das Jurastudium konzipierte ausgereifte Werk ist auch in der Verwaltungspraxis ein vorzügliches, sehr empfehlenswertes Nachschlagewerk.“   Dr. Christian Raap, Ministerialrat und Referatsleiter im Bundesministerium der Verteidigung, in: Bundeswehrverwaltung (BWV) 09/2023. „Der Grundkurs Öffentliches Recht stellt insgesamt eine sehr gelungene Einführung in die zentralen Fragestellungen des Staats- und Verwaltungsrechts dar. Das Vorwort bringt die – zutreffende – Zielsetzung zum Ausdruck, dass das Buch außerdem in der Examensvorbereitungsphase von Nutzen sein kann, um eine konzentrierte Stoffwiederholung zu unterstützen. Auch die Neuauflage wird sicherlich und zu Recht wieder zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer finden.“   Prof. Dr. Timo Hebeler, Universität Trier, in: Juristische Arbeitsblätter (JA) 11/2023.

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Professor Dr. Helge Sodan

Professor Sodan ist 1959 geboren. Seine Habilitation erfolgte 1996 durch die Juristische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Daran schloss sich die Vertretung eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Regensburg im Wintersemester 1996/1997 an. 1997 wurde Sodan durch den Präsidenten der Freien Universität Berlin zum Universitätsprofessor (mit der Besoldungsgruppe C4) unter Zuweisung eines Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Sozialrecht ernannt. Nach 27 Jahren erfolgte 2024 der Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der beamtenrechtlich geregelten Altersgrenze. Seit 2006 ist er Vorstandsvorsitzender und Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht (DIGR). Von 2000 bis 2007 war er Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin und hat in dieser Funktion an insgesamt über 1.300 verfassungsgerichtlichen Entscheidungen mitgewirkt. Smartphones/Tablets für weitere Informationen bitte im Querformat verwenden