Fachlicher Lebenslauf
(Stand: 1. Februar 2025)
Geboren:
1959 in Berlin (West).
Abitur:
am Canisius-Kolleg (Gymnasium) zu Berlin einschließlich des Nachweises der für das Graecum
und das Große Latinum erforderlichen Kenntnisse (1977)
Studium:
am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin (1977 bis 1982).
Erste jurist. Staatsprüfung:
vor dem Justizprüfungsamt Berlin (1982).
Stipendien:
des Instituts für Begabtenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
– im Rahmen der Studentenförderung von Beginn des 2. Studiensemesters bis zum
Examensabschluss (1978 bis 1982);
– im Rahmen der Graduiertenförderung zweijähriges Promotionsstipendium (1983 bis 1985).
Promotion:
zum Dr. iur. durch den Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin (1987).
Referendarausbildung:
im Kammergerichtsbezirk in Berlin mit Ausbildungsstationen u. a. im Oberverwaltungsgericht
Berlin und im Bundesgesundheitsamt (1986 bis 1988).
Zweite jurist. Staatsprüfung:
vor dem Justizprüfungsamt Berlin (1988).
Mitarbeit an Lehrstühlen:
als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. Wissenschaftlicher Assistent an der Freien Universität
Berlin, an der Universität Hannover und an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg (Gesamtzeitraum: 1984 bis 1996).
Habilitation:
zum Dr. iur. habil. durch die Juristische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-
Nürnberg (1996); Feststellung der Lehrbefähigung für die Fachgebiete Staats- und
Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht.
Erteilung der venia legendi:
für die Fachgebiete Staats- und Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht
durch den Bayerischen Staatsminister für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst (1996).
Lehrstuhlvertretung:
an der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg betreffend die C 4-Professur für
Öffentliches Recht des damaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Udo Steiner
(im Wintersemester 1996/1997).
Ernennung:
zum Universitätsprofessor unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (mit
der Besoldungsgruppe C 4) durch den Präsidenten der Freien Universität Berlin; Zuweisung
eines Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und
Sozialrecht (1997). Nach 27 Jahren Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der
beamtenrechtlich geregelten Altersgrenze (2024).
Veröffentlichungen:
insbesondere zahlreicher rechtswissenschaftlicher Monographien und Aufsätze sowie von
Beiträgen in Sammelwerken (seit 1987; siehe im Einzelnen das Publikationsverzeichnis).
Selbständige jurist. Lehre:
an der Universität Hannover (1990 bis 1992), der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-
Nürnberg (1992 bis 1996), der Universität Regensburg (Wintersemester 1996/1997) und der
Freien Universität Berlin (1997 bis 2024).
Selbstverwaltungsfunktio-
nen an Universitäten:
u. a.:
– Vorsitzender der Planungsgruppe Öffentliches Recht des Fachbereichs Rechtswissenschaften
der Universität Hannover (mit Zuständigkeit insbesondere für die gesamte
Veranstaltungsplanung im Öffentlichen Recht des genannten Fachbereichs; 1990 bis 1991);
– Mitglied des Fachbereichsrates des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität
Hannover (1991 bis 1992);
– Geschäftsführender Direktor des Instituts für Staatslehre, Staats- und Verwaltungsrecht der
Freien Universität Berlin (1999 bis 2001 und 2011 bis 2013);
– Vorsitzender der Gemeinsamen Kommission der Fachbereiche Rechtswissenschaft und
Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin (1997 bis 2017).
Richterliche Tätigkeit:
als Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin unter Mitwirkung an insgesamt
über 1.300 verfassungsgerichtlichen Entscheidungen von 2000 bis 2007 aufgrund einer
siebenjährigen Amtsperiode bei gesetzlichem Ausschluss einer Wiederwahl; in dieser Funktion
Ausrichter der Jahrestagung der Präsidentin und der Präsidenten der Staats- und
Verfassungsgerichtshöfe des Bundes und der Länder 2002 in Berlin.
Funktion beim Juristentag:
Vizepräsident des 64. Deutschen Juristentages 2002 in Berlin.
Leitung eines selbständigen
Forschungsinstituts:
seit 2006 als Vorstandsvorsitzender und Direktor des Deutschen Instituts für
Gesundheitsrecht (DIGR) mit Sitz in Berlin (siehe näher www.digr.de).
Leitung einer interdiszipli-
nären Tagungsreihe:
der „Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht“
u. a. mit mehreren Vorträgen des jeweiligen Bundesministers für Gesundheit (seit 2003; siehe
näher www.digr.de unter „Veranstaltungen“).
Leitung einer
Schlichtungskommission:
als Vorsitzender der Schlichtungskommission nach dem Gesetz für die hessischen
Universitätskliniken (2008 bis 2010).
Leitung eines Schiedsamtes:
als unparteiischer Vorsitzender des Landesschiedsamtes für die vertragszahnärztliche
Versorgung in Bayern (2012 bis 2014).
Bevollmächtigter:
in verfassungs-, verwaltungs- und sozialgerichtlichen Streitverfahren.
Wissenschaftliche Beratung:
u. a.
– als Einzelsachverständiger bei zahlreichen Anhörungen in verschiedenen Ausschüssen des
Deutschen Bundestages (seit 2002);
– als Mitglied des Beirates des Zentrums für Gesundheitspolitik der Bertelsmann
Stiftung (2001 bis 2003);
– als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der Walter-Raymond-Stiftung der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (2006 bis 2022);
– als Mitglied des Auswahlausschusses der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V., Deutsche
Graduiertenförderung, zur Vergabe von Promotionsstipendien (1988 bis 2005);
– als Vertrauensdozent der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. an der Freien Universität
Berlin (seit 2004);
– durch zahlreiche Fachvorträge im In- und Ausland;
– durch Erstellung von Rechtsgutachten für
öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie private Organisationen und Unternehmen.
www.helge-sodan.de
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