Fachlicher Lebenslauf

(Stand: 1. Februar 2025) Geboren:  1959 in Berlin (West). Abitur: am Canisius-Kolleg (Gymnasium) zu Berlin einschließlich des Nachweises der für das Graecum und das Große Latinum erforderlichen Kenntnisse (1977) Studium:   am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin (1977 bis 1982). Erste jurist. Staatsprüfung: vor dem Justizprüfungsamt Berlin (1982). Stipendien: des Instituts für Begabtenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. – im Rahmen der Studentenförderung von Beginn des 2. Studiensemesters bis zum Examensabschluss (1978 bis 1982); – im Rahmen der Graduiertenförderung zweijähriges Promotionsstipendium (1983 bis 1985).                    Promotion: zum Dr. iur. durch den Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin (1987). Referendarausbildung:  im Kammergerichtsbezirk in Berlin mit Ausbildungsstationen u. a. im Oberverwaltungsgericht Berlin und im Bundesgesundheitsamt (1986 bis 1988). Zweite jurist. Staatsprüfung: vor dem Justizprüfungsamt Berlin (1988). Mitarbeit an Lehrstühlen: als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. Wissenschaftlicher Assistent an der Freien Universität Berlin, an der Universität Hannover und an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Gesamtzeitraum: 1984 bis 1996). Habilitation: zum Dr. iur. habil. durch die Juristische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg (1996); Feststellung der Lehrbefähigung für die Fachgebiete Staats- und Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht. Erteilung der venia legendi:  für die Fachgebiete Staats- und Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht durch den Bayerischen Staatsminister für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst (1996). Lehrstuhlvertretung: an der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg betreffend die C 4-Professur für Öffentliches Recht des damaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Udo Steiner (im Wintersemester 1996/1997). Ernennung:  zum Universitätsprofessor unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (mit der Besoldungsgruppe C 4) durch den Präsidenten der Freien Universität Berlin; Zuweisung eines Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Sozialrecht (1997). Nach 27 Jahren Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der beamtenrechtlich geregelten Altersgrenze (2024). Veröffentlichungen:  insbesondere zahlreicher rechtswissenschaftlicher Monographien und Aufsätze sowie von Beiträgen in Sammelwerken (seit 1987; siehe im Einzelnen das Publikationsverzeichnis). Selbständige jurist. Lehre: an der Universität Hannover (1990 bis 1992), der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg (1992 bis 1996), der Universität Regensburg (Wintersemester 1996/1997) und der Freien Universität Berlin (1997 bis 2024). Selbstverwaltungsfunktio- nen an Universitäten: u. a.: – Vorsitzender der Planungsgruppe Öffentliches Recht des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Hannover (mit Zuständigkeit insbesondere für die gesamte Veranstaltungsplanung im Öffentlichen Recht des genannten Fachbereichs; 1990 bis 1991); – Mitglied des Fachbereichsrates des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Hannover (1991 bis 1992); – Geschäftsführender Direktor des Instituts für Staatslehre, Staats- und Verwaltungsrecht der Freien Universität Berlin (1999 bis 2001 und 2011 bis 2013); – Vorsitzender der Gemeinsamen Kommission der Fachbereiche Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin (1997 bis 2017). Richterliche Tätigkeit:  als Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin unter Mitwirkung an insgesamt über 1.300 verfassungsgerichtlichen Entscheidungen von 2000 bis 2007 aufgrund einer siebenjährigen Amtsperiode bei gesetzlichem Ausschluss einer Wiederwahl; in dieser Funktion Ausrichter der Jahrestagung der Präsidentin und der Präsidenten der Staats- und Verfassungsgerichtshöfe des Bundes und der Länder 2002 in Berlin. Funktion beim Juristentag: Vizepräsident des 64. Deutschen Juristentages 2002 in Berlin. Leitung eines selbständigen Forschungsinstituts: seit 2006 als Vorstandsvorsitzender und Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht (DIGR) mit Sitz in Berlin (siehe näher www.digr.de). Leitung einer interdiszipli- nären Tagungsreihe: der „Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht“ u. a. mit mehreren Vorträgen des jeweiligen Bundesministers für Gesundheit (seit 2003; siehe näher www.digr.de unter „Veranstaltungen“). Leitung einer Schlichtungskommission:  als Vorsitzender der Schlichtungskommission nach dem Gesetz für die hessischen Universitätskliniken (2008 bis 2010). Leitung eines Schiedsamtes:  als unparteiischer Vorsitzender des Landesschiedsamtes für die vertragszahnärztliche Versorgung in Bayern (2012 bis 2014). Bevollmächtigter:  in verfassungs-, verwaltungs- und sozialgerichtlichen Streitverfahren. Wissenschaftliche Beratung: u. a. – als Einzelsachverständiger bei zahlreichen Anhörungen in verschiedenen Ausschüssen des Deutschen Bundestages (seit 2002); – als Mitglied des Beirates des Zentrums für Gesundheitspolitik der Bertelsmann Stiftung (2001 bis 2003); – als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der Walter-Raymond-Stiftung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (2006 bis 2022); – als Mitglied des Auswahlausschusses der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V., Deutsche Graduiertenförderung, zur Vergabe von Promotionsstipendien (1988 bis 2005); – als Vertrauensdozent der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. an der Freien Universität Berlin (seit 2004); – durch zahlreiche Fachvorträge im In- und Ausland; – durch Erstellung von Rechtsgutachten für öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie private Organisationen und Unternehmen.

www.helge-sodan.de

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Professor Dr. Helge Sodan

Professor Sodan ist 1959 geboren. Seine Habilitation erfolgte 1996 durch die Juristische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Daran schloss sich die Vertretung eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Regensburg im Wintersemester 1996/1997 an. 1997 wurde Sodan durch den Präsidenten der Freien Universität Berlin zum Universitätsprofessor (mit der Besoldungsgruppe C4) unter Zuweisung eines Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Sozialrecht ernannt. Nach 27 Jahren erfolgte 2024 der Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der beamtenrechtlich geregelten Altersgrenze. Seit 2006 ist er Vorstandsvorsitzender und Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht (DIGR). Von 2000 bis 2007 war er Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin und hat in dieser Funktion an insgesamt über 1.300 verfassungsgerichtlichen Entscheidungen mitgewirkt. Smartphones/Tablets für weitere Informationen bitte im Querformat verwenden.