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8. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht Unter den vielfältigen Regelungen im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26. März 2007 besonders umstritten sind weiterhin die Vorschriften, welche den Gesundheitsfonds und den von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung erstmals mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 festgelegten allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung betreffen. Wenige Monate nach dem Inkrafttreten der einschlägigen Bestimmungen wird im Rahmen der 8. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht über erste Erfahrungen berichtet und der Frage nachgegangen werden, ob der Gesundheitsfonds wirklich ein Modell mit Zukunft für die gesetzliche Krankenversicherung darstellt. Sehr kontrovers werden auch die sogenannten Arzneimittel-Rabattverträge und damit Vereinbarungen diskutiert, welche einzelne Arzneimittelhersteller mit gesetzlichen Krankenkassen oder ihren Verbänden über die exklusive Belieferung der Krankenversicherten mit bestimmten Arzneimitteln schließen können. Zweifel, ob die Vorschriften, welche die Pflicht zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge und die konkrete Ausgestaltung dieser Verpflichtung regeln, auch auf Versorgungsverträge wie die Arzneimittel-Rabattverträge anzuwenden sind, haben zu einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten geführt. Das vor kurzem in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 15. Dezember 2008 ordnet für die hier interessierenden Rechtsbeziehungen die unmittelbare Geltung der materiellen Vergaberechtsvorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie die Durchführung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern an. Die 8. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht werden sich den Arzneimittel-Rabattverträgen im Lichte der gegenwärtigen rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen widmen. Nach den zahlreichen gesetzlichen Maßnahmen in der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages soll schließlich insgesamt eine Bestandsaufnahme der letzten Reformen im Gesundheitswesen erfolgen und die Frage erörtert werden, welche politischen Schritte auf diesem Feld nach der nächsten Bundestagswahl erforderlich sind. Dazu werden Gesundheitsexperten von im Bundestag vertretenen Fraktionen zunächst untereinander und dann mit Einbeziehung der anderen Tagungsteilnehmer/innen diskutieren. Nach den vorangegangenen sieben Berliner Gesprächen, die jeweils auf große Resonanz gestoßen sind, sollen aus der Begegnung von Politik, Wissenschaft und Praxis erneut Impulse für die künftige Gestaltung des Gesundheitswesens gegeben werden.
Programm
Tagungsort Hotel Hilton Berlin, Salon Corinth Anmeldung Schriftlich spätestens bis zum 24. April 2009. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Berücksichtigung der Anmeldungen ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs maßgebend. Unkostenbeitrag Für die Teilnahme an der Tagung wird ein Unkostenbeitrag von 195 Euro pro Teilnehmer/in erhoben. In diesem Beitrag sind eingeschlossen eine Tagungsmappe mit Thesenpapieren von Referenten sowie die Teilnahme an einer Kaffeepause, einem Mittagsbuffet und einem kleinen Buffet am Ende der Veranstaltung. Wir bitten, den Unkostenbeitrag spätestens bis zum 24. April 2008 auf folgendes Konto zu überweisen: Freie Universität Berlin, Nach Anmeldebestätigung ist eine Rückzahlung nicht möglich. Übernachtungen Bei Bedarf können Buchungen bei der Reservierungsabteilung des Hilton Berlin unter der folgenden Telefonnummer vorgenommen werden: 030/2023-4255. Hinweis für Fachanwälte Ein Teilnahmenachweis, der bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer als Beleg für ein anteiliges Erfüllen der Fortbildungsverpflichtung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) eingereicht werden kann, wird erteilt. Eine Gewähr für eine entsprechende Anerkennung durch die Kammer können die Veranstalter nicht übernehmen. Weitere Auskünfte Für weitere Auskünfte steht Ihnen folgender wissenschaftlicher Mitarbeiter des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht zur Verfügung: Daniel Ammann; Tel.: 030 / 83 22 50 55; Fax: 030 / 89 73 18 60. *) Zum Öffnen und Drucken von PDF-Dokumenten benötigen Sie die kostenlose Software „Adobe Acrobat Reader“, die Sie unter folgendem Link erhalten: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||