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7. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht Die vielfältigen und einschneidenden Maßnahmen des Gesetzgebers zur Reform insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung werfen immer stärker das Problem der Rationierung von Gesundheitsleistungen für Patienten auf. Den Folgen dieser Rationierung werden die 7. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht nachgehen. In engem Zusammenhang dazu wird die Erörterung von Zukunftsfragen des ärztlichen Berufsrechts unter den Bedingungen ständiger Reformgesetzgebung stehen. Seit vielen Jahren ist etwa die Freiberuflichkeit von Ärzten und Zahnärzten, soweit sie als Vertrags(zahn)ärzte an der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter mitwirken, erheblichen Einschränkungen ausgesetzt. In der Erwartung eines künftigen europäischen Gesundheitsmarktes verdient der im Juli 2008 von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften eingebrachte Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung besondere Beachtung. Über die Normierung der in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur grenzüberschreitenden Erbringung von Gesundheitsleistungen formulierten Grundsätze hinaus enthält der Vorschlag ein Regelungsausmaß, das einer kritischen Analyse bedarf. Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch ersetzt den direkten Behandlungsvertrag zwischen dem Vertragsarzt und seinem Patienten durch einen Leistungsgewährungsanspruch des Versicherten gegenüber seiner Krankenkasse. In das komplizierte sozialversicherungsrechtliche Regelungsinstrumentarium sind viele Amtsträger eingebunden, deren Pflicht es ist, der Gesundheit der Patienten zu dienen. Bei Fehlverhalten stellt sich die Frage nach einer Arzthaftung des Staates. Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26. März 2007 wurde eine Regelung in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch aufgenommen, wonach die Kassenärztlichen Vereinigungen ab 1. Januar 2009 auch die ärztliche Versorgung der in dem brancheneinheitlichen Basistarif Versicherten sicherzustellen haben. Daraus entstehen erhebliche Rechtsprobleme, denen sich die 7. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht ebenfalls widmen werden. Nach den vorangegangenen sechs Berliner Gesprächen, die jeweils auf große Resonanz gestoßen sind, sollen aus der Begegnung von Wissenschaft und Praxis erneut Impulse für die künftige Gestaltung des Gesundheitswesens gegeben werden.
Programm
Tagungsort Hotel Hilton Berlin, Salon Corinth Anmeldung Schriftlich spätestens bis zum 17. September 2008. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Berücksichtigung der Anmeldungen ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs maßgebend. Unkostenbeitrag Für die Teilnahme an der Tagung wird ein Unkostenbeitrag von 195 Euro pro Teilnehmer/in erhoben. In diesem Beitrag sind eingeschlossen eine Tagungsmappe mit Thesenpapieren von Referenten sowie die Teilnahme an zwei Kaffeepausen und einem Mittagsbuffet. Wir bitten, den Unkostenbeitrag spätestens bis zum 17. September 2008 auf folgendes Konto zu überweisen: Freie Universität Berlin, Nach Anmeldebestätigung ist eine Rückzahlung nicht möglich. Übernachtungen Bezüglich einer Hotelreservierung wenden Sie sich bitte direkt an
das Hotel Hilton Berlin. Dort haben wir für Sie unter dem Stichwort
„Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht“ ein begrenztes
Zimmerkontingent reserviert, aus dem Sie bei Bedarf so bald wie
möglich, spätestens bis zum 26. August 2008, ein Zimmer abrufen
sollten. Der Tagungssonderpreis beträgt für die Kategorie „Hilton
Guest Room“ 179 Euro (Einzelbelegung) bzw. 199 Euro (Doppelbelegung)
pro Zimmer und Nacht; die Teilnahme am Hilton Frühstücksbuffet
ist in diesem Zimmerpreis enthalten. Weitere Auskünfte Für weitere Auskünfte steht Ihnen folgender wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Helge Sodan zur Verfügung: Daniel Ammann; Tel.: 030 / 83 22 50 55; Fax: 030 / 89 73 18 60. *) Zum Öffnen und Drucken von PDF-Dokumenten benötigen Sie die kostenlose Software „Adobe Acrobat Reader“, die Sie unter folgendem Link erhalten: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||