Veranstaltungen 6. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht
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6. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht

Jeder neuen Gesundheitsreform in Deutschland geht eine breite Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit voraus. Wohl noch nie zuvor ist allerdings eine so intensive juristische, insbesondere verfassungsrechtliche Diskussion über eine bevorstehende Gesundheitsreform geführt worden wie im Falle des sog. GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG). Diese Auseinandersetzung bezieht sich vor allem auf Vorschriften, welche die private Krankenversicherung betreffen; diese wird vom Gesetzgeber zum Angebot eines Basistarifs im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung mit Kontrahierungszwang ohne vorangegangene Risikoprüfung verpflichtet. Ferner regelt das GKV-WSG die Portabilität von Alterungsrückstellungen. Daraus folgen erhebliche verfassungs- und europarechtliche Probleme.

Damit werden sich die 6. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht ebenso beschäftigen wie mit wichtigen Fragen, welche sich aus Neuregelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung ergeben. So ist zu klären, ob insbesondere angesichts künftiger Selbstbehalte und Beitragsrückerstattungen sowie der zunehmenden Steuerfinanzierung des Solidarausgleichs die gesetzlichen Krankenkassen nicht doch als Unternehmen angesehen und damit dem europäischen Kartellrecht unterworfen werden müssen. Von wesentlicher Bedeutung sind ferner die Auswirkungen des am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes auf die Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Hier sind vor allem neue Berufsausübungsformen und -möglichkeiten für Vertrags(zahn)ärzte zu diskutieren.

Zwei Mitglieder des Deutschen Bundestages, die sich der Mehrheitslinie ihrer jeweiligen Fraktion nicht angeschlossen und im Bundestag gegen den Entwurf des GKV-WSG gestimmt haben, werden neben ihrer Kritik an diesem Gesetzeswerk auch darlegen, wie nach ihrer Überzeugung eine zukunftsfähige und nachhaltige Gesundheitsreform aussehen müsste.

Nach den vorangegangenen fünf Berliner Gesprächen, die jeweils auf große Resonanz gestoßen sind, sollen aus der Begegnung von Wissenschaft und Praxis erneut Impulse für die künftige Gestaltung des deutschen Gesundheitswesens gegeben werden. Veranstalter der Berliner Gespräche wird erstmals gemeinsam mit der Freien Universität Berlin das im März 2006 gegründete Deutsche Institut für Gesundheitsrecht (DIGR) sein.

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Download des Anmeldungsformulars Download des Anmeldungsformulars (PDF-Dokument*, 13 KB)

Programm

Mittwoch, 25. April 2007

10.00 – 10.15 Uhr     

Die Gesundheitsreform 2006/2007 aus juristischer und politischer Perspektive – Begrüßung und Einführung

Prof. Dr. Helge Sodan,
Freie Universität Berlin; Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht (DIGR), Berlin

10.15 – 11.15 Uhr     

Die Unternehmenseigenschaft gesetzlicher Krankenkassen

Prof. Dr. Thorsten Kingreen,
Universität Regensburg, Forschungsstelle für Medizinrecht und Gesundheitsrecht

Diskussion

11.15 – 11.30 Uhr     

Kaffeepause

11.30 – 12.30 Uhr     

Der reformfreudige Gesetzgeber aus Sicht der privaten Krankenversicherung

Bernhard Kalis,
Chefsyndikus und Direktor der Abteilung Recht Gesundheit der DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Köln

Diskussion

12.30 – 13.00 Uhr     

Kaffeepause

13.00 – 14.00 Uhr     

Die Auswirkungen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes auf die Leistungserbringer im Gesundheitswesen

Udo von Langsdorff,
Fachanwalt für Medizinrecht, Rechtsanwaltskanzlei von Langsdorff & Weidenbach, Berlin

Diskussion

14.00 – 15.00 Uhr     

Mittagspause

Buffet im Restaurant Beletage des Hilton Berlin

15.00 – 15.30 Uhr     

Anforderungen an ein demographiefestes und generationengerechtes Gesundheitssystem

Dr. Philipp Mißfelder, MdB,
Bundesvorsitzender der Jungen Union Deutschlands und Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Berlin

15.30 – 16.00 Uhr     

„Nach der Reform ist vor der Reform“ – Anmerkungen zu den Perspektiven einer nachhaltigen Gesundheitsreform

Eike Hovermann,
Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion und des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages, Berlin

16.00 – 17.00 Uhr     

Gemeinsame Diskussion der beiden vorgenannten Vorträge

Tagungsort

Hotel Hilton Berlin, Salon Corinth
Mohrenstraße 30, 10117 Berlin (am Gendarmenmarkt)
www.hilton.com

Anmeldung

Schriftlich spätestens bis zum 18. April 2007. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Berücksichtigung der Anmeldungen ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs maßgebend.

Unkostenbeitrag

Für die Teilnahme an der Tagung wird ein Unkostenbeitrag von 195 Euro pro Teilnehmer/in erhoben. In diesem Beitrag sind eingeschlossen eine Tagungsmappe mit Thesenpapieren von Referenten sowie die Teilnahme an zwei Kaffeepausen und einem Mittagsbuffet.

Wir bitten, den Unkostenbeitrag spätestens bis zum 18. April 2007 auf folgendes Konto zu überweisen:

Freie Universität Berlin,
Konto-Nr. 3901999302, Berliner Bank (BLZ: 100 200 00);
Verwendungszweck: 000 928 7105.

Nach Anmeldebestätigung ist eine Rückzahlung nicht möglich.

Übernachtungen

Bezüglich einer Hotelreservierung wenden Sie sich bitte direkt an das Hotel Hilton Berlin. Dort haben wir für Sie unter dem Stichwort „Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht“ ein begrenztes Zimmerkontingent reserviert, aus dem Sie bei Bedarf so bald wie möglich, spätestens bis zum 10. April 2007, ein Zimmer abrufen sollten. Der Tagungssonderpreis beträgt für die Kategorie „Hilton Guest Room“ 169 Euro (Einzelbelegung) bzw. 189 Euro (Doppelbelegung) pro Zimmer und Nacht; die Teilnahme am Hilton Frühstücksbuffet ist in diesem Zimmerpreis enthalten.
Buchungen können bei der Reservierungsabteilung des Hilton Berlin unter den folgenden Telefonnummern vorgenommen werden: 030/2023-4255.

Weitere Auskünfte

Für weitere Auskünfte steht Ihnen folgender wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Helge Sodan zur Verfügung:

Dr. Marc Schüffner; Tel.: 030/838-55024; Fax: 030/838-54444.

DIGR Deutsches Institut für Gesundheitsrecht (Logo) Freie Universität Berlin (Siegel)

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