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6. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht Jeder neuen Gesundheitsreform in Deutschland geht eine breite Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit voraus. Wohl noch nie zuvor ist allerdings eine so intensive juristische, insbesondere verfassungsrechtliche Diskussion über eine bevorstehende Gesundheitsreform geführt worden wie im Falle des sog. GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG). Diese Auseinandersetzung bezieht sich vor allem auf Vorschriften, welche die private Krankenversicherung betreffen; diese wird vom Gesetzgeber zum Angebot eines Basistarifs im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung mit Kontrahierungszwang ohne vorangegangene Risikoprüfung verpflichtet. Ferner regelt das GKV-WSG die Portabilität von Alterungsrückstellungen. Daraus folgen erhebliche verfassungs- und europarechtliche Probleme. Damit werden sich die 6. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht ebenso beschäftigen wie mit wichtigen Fragen, welche sich aus Neuregelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung ergeben. So ist zu klären, ob insbesondere angesichts künftiger Selbstbehalte und Beitragsrückerstattungen sowie der zunehmenden Steuerfinanzierung des Solidarausgleichs die gesetzlichen Krankenkassen nicht doch als Unternehmen angesehen und damit dem europäischen Kartellrecht unterworfen werden müssen. Von wesentlicher Bedeutung sind ferner die Auswirkungen des am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes auf die Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Hier sind vor allem neue Berufsausübungsformen und -möglichkeiten für Vertrags(zahn)ärzte zu diskutieren. Zwei Mitglieder des Deutschen Bundestages, die sich der Mehrheitslinie ihrer jeweiligen Fraktion nicht angeschlossen und im Bundestag gegen den Entwurf des GKV-WSG gestimmt haben, werden neben ihrer Kritik an diesem Gesetzeswerk auch darlegen, wie nach ihrer Überzeugung eine zukunftsfähige und nachhaltige Gesundheitsreform aussehen müsste. Nach den vorangegangenen fünf Berliner Gesprächen, die jeweils auf große Resonanz gestoßen sind, sollen aus der Begegnung von Wissenschaft und Praxis erneut Impulse für die künftige Gestaltung des deutschen Gesundheitswesens gegeben werden. Veranstalter der Berliner Gespräche wird erstmals gemeinsam mit der Freien Universität Berlin das im März 2006 gegründete Deutsche Institut für Gesundheitsrecht (DIGR) sein.
Programm
Tagungsort Hotel Hilton Berlin, Salon Corinth Anmeldung Schriftlich spätestens bis zum 18. April 2007. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Berücksichtigung der Anmeldungen ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs maßgebend. Unkostenbeitrag Für die Teilnahme an der Tagung wird ein Unkostenbeitrag von 195 Euro pro Teilnehmer/in erhoben. In diesem Beitrag sind eingeschlossen eine Tagungsmappe mit Thesenpapieren von Referenten sowie die Teilnahme an zwei Kaffeepausen und einem Mittagsbuffet. Wir bitten, den Unkostenbeitrag spätestens bis zum 18. April 2007 auf folgendes Konto zu überweisen: Freie Universität Berlin, Nach Anmeldebestätigung ist eine Rückzahlung nicht möglich. Übernachtungen Bezüglich einer Hotelreservierung wenden Sie sich bitte direkt an
das Hotel Hilton Berlin. Dort haben wir für Sie unter dem Stichwort
„Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht“ ein begrenztes
Zimmerkontingent reserviert, aus dem Sie bei Bedarf so bald wie
möglich, spätestens bis zum 10. April 2007, ein Zimmer abrufen
sollten. Der Tagungssonderpreis beträgt für die Kategorie „Hilton
Guest Room“ 169 Euro (Einzelbelegung) bzw. 189 Euro (Doppelbelegung)
pro Zimmer und Nacht; die Teilnahme am Hilton Frühstücksbuffet
ist in diesem Zimmerpreis enthalten. Weitere Auskünfte Für weitere Auskünfte steht Ihnen folgender wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Helge Sodan zur Verfügung: Dr. Marc Schüffner; Tel.: 030/838-55024; Fax: 030/838-54444. *) Zum Öffnen und Drucken von PDF-Dokumenten benötigen Sie die kostenlose Software „Adobe Acrobat Reader“, die Sie unter folgendem Link erhalten: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||