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5. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht Kaum ein Thema wird in Deutschland derzeit so intensiv diskutiert wie die Reform des Gesundheitswesens. Der Tatsache, daß es aber nicht die Politik alleine ist, die den Rahmen der medizinischen Versorgung festlegt, wird insoweit nur wenig Beachtung geschenkt. Dabei tragen Leistungserbringer und Kostenträger eine erhebliche Mitverantwortung bei der Ausgestaltung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung. Die organisatorische Grundlage dieser Mitverantwortung bildet die Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen. Diese Selbstverwaltung steht nicht nur in der Pflicht, den Erwartungen der Leistungserbringer und Leistungsempfänger, also der Patienten, zu genügen. Sie muß auch die Herausforderungen bewältigen, die sich im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung vornehmlich aufgrund der finanziellen Engpässe und Verteilungskämpfe ergeben. Als Folge der jüngsten Reformgesetzgebung im Gesundheitswesen erlangt der Gemeinsame Bundesausschuß, den die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Bundesverbände der Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Verbände der Ersatzkassen bilden, immer stärkere Bedeutung. Die von ihm zur Sicherung der ärztlichen Versorgung beschlossenen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten sind bei den Betroffenen vielfach umstritten und mittlerweile teilweise auch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die Frage nach den Entscheidungsbefugnissen des Gemeinsamen Bundesausschusses führt u. a. zum Problem der demokratischen Legitimation dieses kollegialen Funktionsträgers. Von besonderer Bedeutung ist ferner die vom Gemeinsamen Bundesausschuß beschlossene Verfahrensordnung, die vor allem methodische Anforderungen an die wissenschaftliche Bewertung des Nutzens, der Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen als Grundlage für Beschlüsse regelt. Nach den vorausgegangenen ersten vier Berliner Gesprächen, die jeweils auf große Resonanz gestoßen sind, soll die Begegnung von Wissenschaft und Praxis erneut dazu beitragen, daß bei der dringend gebotenen Umgestaltung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung die richtigen Schwerpunkte gesetzt werden.
Programm
Tagungsort Hotel Hilton Berlin, Salon Corinth Anmeldung Schriftlich spätestens bis zum 24. März 2006. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Berücksichtigung der Anmeldungen ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs maßgebend. Unkostenbeitrag Für die Teilnahme an der Tagung wird ein Unkostenbeitrag von 195 Euro pro Teilnehmer/in erhoben. In diesem Beitrag sind eingeschlossen eine Tagungsmappe mit Thesenpapieren von Referenten sowie die Teilnahme an zwei Kaffeepausen, einem Mittagsbuffet und einem 3-Gang-Menü am Abend des 3. April 2006. Wir bitten, den Unkostenbeitrag spätestens bis zum 24. März 2006 auf folgendes Konto zu überweisen: Freie Universität Berlin, Nach Anmeldebestätigung ist eine Rückzahlung nicht möglich. Übernachtungen Bezüglich einer Hotelreservierung wenden Sie sich bitte direkt an
das Hotel Hilton Berlin. Dort haben wir für Sie unter dem Stichwort
„Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht“ ein begrenztes Zimmerkontingent
reserviert, aus dem Sie bei Bedarf so bald wie möglich,
spätestens bis zum 17. März 2006, ein Zimmer abrufen sollten.
Der Tagungssonderpreis beträgt für die Kategorie „Hilton Queen Room“
164 Euro (Einzelbelegung) bzw. 184 Euro (Doppelbelegung) pro Zimmer und Nacht; die Teilnahme am Hilton Frühstücksbuffet
ist in diesem Zimmerpreis enthalten. Weitere Auskünfte Für weitere Auskünfte steht Ihnen folgende wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Helge Sodan zur Verfügung: Frau Catrin Gesellensetter; Tel.: 030/838-55024; Fax: 030/838-54444; Diese Tagung wird finanziell unterstützt von *) Zum Öffnen und Drucken von PDF-Dokumenten benötigen Sie die kostenlose Software „Adobe Acrobat Reader“, die Sie unter folgendem Link erhalten: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||