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4. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht Die Bewältigung der Folgen des GKV-Modernisierungsgesetzes, welches Regelungen in bezug auf insgesamt 34 Parlamentsgesetze und Rechtsverordnungen umfaßt, hat zwar gerade erst begonnen. Dennoch wird die nächste Umgestaltung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung bereits als unvermeidlich angesehen. Die diesbezüglichen Vorschläge sind kaum noch zu überschauen. Ihre Vielfalt ist Ausdruck lebendiger Demokratie, aber auch von Unsicherheit, wie die Existenz dieser Sozialversicherung, deren Leistungsausgaben jährlich über 140 Milliarden Euro betragen, erhalten werden kann. Im Rahmen der 4. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht soll mit hochrangigen Experten diskutiert werden, inwieweit das Erfolgsmodell der sozialen Marktwirtschaft Grundlage einer künftigen Gestaltung der Krankenversicherung in Deutschland sein kann. Von wesentlicher Bedeutung sind insoweit vor allem das Verhältnis zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie deren Beziehungen zu den Leistungserbringern wie pharmazeutischen Unternehmen sowie Ärzten und Zahnärzten. Auch der zunehmende Einfluß des europäischen Wettbewerbs- und Vergaberechts auf das nationale Krankenversicherungsrecht wird ein wichtiges Thema sein. Entsprechend dem interdisziplinären Ansatz der im letzten Jahr begonnenen Veranstaltungsreihe werden Referenten und Diskutanten die grundlegenden Fragen aus juristischer, ökonomischer, politischer und heilkundlicher Sicht erörtern. Nach den vorangegangenen ersten drei Berliner Gesprächen, die jeweils auf große Resonanz gestoßen sind, sollen aus der Begegnung von Wissenschaft und Praxis erneut Impulse für den dringend erforderlichen Umbau des Sozialstaates gegeben werden.
Programm
Tagungsort Hotel Hilton Berlin, Salon Corinth Anmeldung Schriftlich spätestens bis zum 18. Oktober 2004. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Berücksichtigung der Anmeldungen ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs maßgebend. Unkostenbeitrag Für die Teilnahme an der Tagung wird ein Unkostenbeitrag von 95 Euro pro Teilnehmer/in erhoben. In diesem Beitrag sind eingeschlossen eine Tagungsmappe mit Thesenpapieren von Referenten sowie die Teilnahme an zwei Kaffeepausen, einem Mittagsbuffet und einem 3-Gang-Menü am Abend des 25. Oktober 2004. Wir bitten, den Unkostenbeitrag spätestens bis zum 18. Oktober 2004 auf folgendes Konto zu überweisen: Freie Universität Berlin, Nach Anmeldebestätigung ist eine Rückzahlung nicht möglich. Übernachtungen Bezüglich einer Hotelreservierung wenden Sie sich bitte direkt an
das Hotel Hilton Berlin. Dort haben wir für Sie unter dem Stichwort
„Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht“ ein begrenztes Zimmerkontingent
reserviert, aus dem Sie bei Bedarf so bald wie möglich,
spätestens bis zum 10. Oktober 2004, ein Zimmer abrufen sollten.
Der Tagungssonderpreis beträgt für die Kategorie „Hilton Queen Room“
144 Euro (Einzelbelegung) bzw. 159 Euro (Doppelbelegung) incl.
Frühstücksbuffet pro Zimmer und Nacht. Weitere Auskünfte Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Sekretariat von Prof. Dr. Helge Sodan zur Verfügung: Frau Astrid Tüzel; Tel.: 030/838-53973; Fax: 030/838-54444; Diese Tagung wird finanziell unterstützt von *) Zum Öffnen und Drucken von PDF-Dokumenten benötigen Sie die kostenlose Software „Adobe Acrobat Reader“, die Sie unter folgendem Link erhalten: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||