Veranstaltungen 3. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht
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3. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht

Für die gegenwärtige Diskussion über eine grundlegende Strukturreform der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch „Zukunftsperspektiven der vertragszahnärztlichen Versorgung“ von erheblicher Bedeutung. Unter diesem Titel haben Dr. Thomas Muschallik und Karin Ziermann, Justitiar und stellvertretende Justitiarin der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, vor kurzem eine umfangreiche Bestandsaufnahme der verfassungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Sozialgesetzgebers unter besonderer Berücksichtigung der Zahnmedizin vorgelegt.

Diese Ausarbeitung ist Anlaß für die 3. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht. In dieser Veranstaltung werden mit hochrangigen Experten aktuelle Rechtsfragen der unmittelbar bevorstehenden Gesundheitsreform ebenso diskutiert werden wie das Verhältnis von Sachleistungs- und Kostenerstattungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der immer stärkere Einfluß des europäischen Gemeinschaftsrechts auf die Gestaltung der vertragszahnärztlichen Versorgung. Entsprechend dem interdisziplinären Grundverständnis der Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht wird ferner aus zahnmedizinischer Sicht die Vielfalt im Leistungsspektrum der modernen Zahnheilkunde erörtert werden.

Nach den vorangegangenen 1. und 2. Berliner Gesprächen zum Gesundheitsrecht, die sich mit dem angemessenen Verhältnis einer leistungsfähigen, stabilen gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Grundrechte der Leistungserbringer bzw. mit dem Thema „Krankenkassenreform und Wettbewerb“ beschäftigt haben und jeweils auf große Resonanz gestoßen sind, soll mit der Diskussion von Zukunftsperspektiven der vertragszahnärztlichen Versorgung ein weiterer wissenschaftlich fundierter Beitrag zum Umbau des Sozialstaates geleistet werden.

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Programm

Montag, 15. September 2003

14.00 – 14.30 Uhr     

Zukunftsperspektiven der vertragszahnärztlichen Versorgung – Begrüßung und Einführung

Prof. Dr. Helge Sodan,
Freie Universität Berlin

14.30 – 16.00 Uhr     

Die Sondersituation in der vertragszahnärztlichen Versorgung und die daraus folgenden Handlungsoptionen des Sozialgesetzgebers

Dr. Thomas Muschallik,
Justitiar der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Köln

Diskussion

16.00 – 16.30 Uhr     

Kaffeepause

16.30 – 18.00 Uhr     

Aktuelle Rechtsfragen der Gesundheitsreform in bezug auf die vertragszahnärztliche Versorgung

Ruth Schimmelpfeng-Schütte,
Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Celle

Diskussion

19.00 Uhr     

Empfang im Panoramafoyer des Hilton Berlin

19.30 Uhr     

Abendessen im Bankettsaal A des Hilton Berlin

dinner speech:

Mut zur Verantwortung – für ein freiheitliches Gesundheitswesen

Detlef Parr, MdB,
FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Berlin

Dienstag, 16. September 2003

09.00 – 10.30 Uhr     

Kostenerstattung oder Sachleistung als Gestaltungselement in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Prof. Dr. Günther Schneider,
Vorsitzender Richter am Sächsischen Landessozialgericht, Chemnitz

Diskussion

10.30 – 11.00 Uhr     

Kaffeepause

11.00 – 12.30 Uhr     

Die Vielfalt im Leistungsspektrum der modernen Zahnheilkunde

Prof. Dr. Dr. Wilfried Wagner,
Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Diskussion

12.30 – 14.00 Uhr     

Mittagspause
Buffet im Restaurant Beletage des Hilton Berlin

14.00 – 15.30 Uhr     

Auswirkungen des europäischen Gemeinschaftsrechts auf die vertragszahnärztliche Versorgung

Prof. Dr. Burkhard Tiemann,
Geschäftsführender Direktor des Instituts der Deutschen Zahnärzte und Koordinator des Konsiliums der Bundeszahnärztekammer, Köln/Berlin

Diskussion

ca. 15.30 Uhr     

Ende der Veranstaltung

Tagungsort

Hotel Hilton Berlin, Salon Corinth
Mohrenstraße 30, 10117 Berlin (am Gendarmenmarkt)
www.hilton.com

Anmeldung

Schriftlich spätestens bis zum 1. September 2003. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Berücksichtigung der Anmeldungen ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs maßgebend.

Unkostenbeitrag

Für die Teilnahme an der Tagung wird ein Unkostenbeitrag von 95 Euro pro Teilnehmer/in erhoben. In diesem Beitrag sind eingeschlossen eine Tagungsmappe mit Thesenpapieren von Referenten sowie die Teilnahme an einem 3-Gang-Menü am Abend des 15. September 2003, einem Mittagessen am 16. September 2003 sowie an je einer Kaffeepause an diesen beiden Tagen.

Wir bitten, den Unkostenbeitrag spätestens bis zum 1. September 2003 auf folgendes Konto zu überweisen:

Freie Universität Berlin,
Konto-Nr. 3901999302, Berliner Bank (BLZ: 100 200 00);
Verwendungszweck: Az. 09 03 28 68.

Nach Anmeldebestätigung ist eine Rückzahlung nicht möglich.

Übernachtungen

Bezüglich einer Hotelreservierung wenden Sie sich bitte direkt an das Hotel Hilton Berlin. Dort haben wir für Sie unter dem Stichwort „Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht“ ein begrenztes Zimmerkontingent reserviert, aus dem Sie bei Bedarf so bald wie möglich, spätestens bis zum 18. August 2003, ein Zimmer abrufen sollten. Der Tagungssonderpreis beträgt für die Kategorie „Deluxe Rooms“ 169 Euro (Einzelbelegung) bzw. 189 Euro (Doppelbelegung) incl. Frühstücksbuffet pro Zimmer und Nacht.
Buchungen können bei der Reservierungsabteilung des Hilton Berlin unter den folgenden Telefonnummern vorgenommen werden: 030/2023-4201/-4255.

Weitere Auskünfte

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Sekretariat von Prof. Dr. Helge Sodan zur Verfügung:

Frau Astrid Tüzel; Tel.: 030/838-53973; Fax: 030/838-54444;
E-Mail: tuezel@zedat.fu-berlin.de

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