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3. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht Für die gegenwärtige Diskussion über eine grundlegende Strukturreform der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch „Zukunftsperspektiven der vertragszahnärztlichen Versorgung“ von erheblicher Bedeutung. Unter diesem Titel haben Dr. Thomas Muschallik und Karin Ziermann, Justitiar und stellvertretende Justitiarin der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, vor kurzem eine umfangreiche Bestandsaufnahme der verfassungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Sozialgesetzgebers unter besonderer Berücksichtigung der Zahnmedizin vorgelegt. Diese Ausarbeitung ist Anlaß für die 3. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht. In dieser Veranstaltung werden mit hochrangigen Experten aktuelle Rechtsfragen der unmittelbar bevorstehenden Gesundheitsreform ebenso diskutiert werden wie das Verhältnis von Sachleistungs- und Kostenerstattungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der immer stärkere Einfluß des europäischen Gemeinschaftsrechts auf die Gestaltung der vertragszahnärztlichen Versorgung. Entsprechend dem interdisziplinären Grundverständnis der Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht wird ferner aus zahnmedizinischer Sicht die Vielfalt im Leistungsspektrum der modernen Zahnheilkunde erörtert werden. Nach den vorangegangenen 1. und 2. Berliner Gesprächen zum Gesundheitsrecht, die sich mit dem angemessenen Verhältnis einer leistungsfähigen, stabilen gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Grundrechte der Leistungserbringer bzw. mit dem Thema „Krankenkassenreform und Wettbewerb“ beschäftigt haben und jeweils auf große Resonanz gestoßen sind, soll mit der Diskussion von Zukunftsperspektiven der vertragszahnärztlichen Versorgung ein weiterer wissenschaftlich fundierter Beitrag zum Umbau des Sozialstaates geleistet werden.
Programm
Tagungsort Hotel Hilton Berlin, Salon Corinth Anmeldung Schriftlich spätestens bis zum 1. September 2003. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Berücksichtigung der Anmeldungen ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs maßgebend. Unkostenbeitrag Für die Teilnahme an der Tagung wird ein Unkostenbeitrag von 95 Euro pro Teilnehmer/in erhoben. In diesem Beitrag sind eingeschlossen eine Tagungsmappe mit Thesenpapieren von Referenten sowie die Teilnahme an einem 3-Gang-Menü am Abend des 15. September 2003, einem Mittagessen am 16. September 2003 sowie an je einer Kaffeepause an diesen beiden Tagen. Wir bitten, den Unkostenbeitrag spätestens bis zum 1. September 2003 auf folgendes Konto zu überweisen: Freie Universität Berlin, Nach Anmeldebestätigung ist eine Rückzahlung nicht möglich. Übernachtungen Bezüglich einer Hotelreservierung wenden Sie sich bitte direkt an
das Hotel Hilton Berlin. Dort haben wir für Sie unter dem Stichwort
„Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht“ ein begrenztes Zimmerkontingent
reserviert, aus dem Sie bei Bedarf so bald wie möglich,
spätestens bis zum 18. August 2003, ein Zimmer abrufen sollten.
Der Tagungssonderpreis beträgt für die Kategorie „Deluxe Rooms“
169 Euro (Einzelbelegung) bzw. 189 Euro (Doppelbelegung) incl.
Frühstücksbuffet pro Zimmer und Nacht. Weitere Auskünfte Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Sekretariat von Prof. Dr. Helge Sodan zur Verfügung: Frau Astrid Tüzel; Tel.: 030/838-53973; Fax: 030/838-54444; *) Zum Öffnen und Drucken von PDF-Dokumenten benötigen Sie die kostenlose Software „Adobe Acrobat Reader“, die Sie unter folgendem Link erhalten: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||