Veranstaltungen 2. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht
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2. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht

Die dringend benötigte grundlegende Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung muß sich gerade auf die Krankenkassen beziehen, von denen viele unter hohen Defiziten leiden. In dem gegenwärtigen System der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Prinzipien von Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb nicht hinreichend verwirklicht. Dies gilt besonders für den Risikostrukturausgleich, durch den jährlich etwa 13 Milliarden Euro unter den Krankenkassen umverteilt werden. Die Beantwortung der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit dieses Instruments durch das Bundesverfassungsgericht steht noch aus. Die am 24. Januar 2003 verkündeten Urteile des 12. Senats des Bundessozialgerichts bestätigen zwar den Risikostrukturausgleich, mahnen aber den Gesetzgeber zu verschiedenen Korrekturen.

Daher liegt es nahe, die Anregungen des Bundessozialgerichts konstruktiv umzusetzen. Eine Reform des Risikostrukturausgleichs könnte insoweit als Ausgangspunkt für eine Krankenkassenreform dienen. Im Rahmen der 2. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht soll das angemessene Verhältnis zwischen Solidarität und Wettbewerb mit hochrangigen Experten diskuktiert werden – und zwar aus juristischer, ökonomischer und politischer Perspektive.

Die deutliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung durch das sogenannte Beitragssatzsicherungsgesetz vom 23. Dezember 2002 und aktuelle Reformüberlegungen rücken das Verhältnis zur privaten Krankenversicherung ins Blickfeld. Die Tagung wird sich daher auch mit der Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung beschäftigen. Die Diskussionen werden in eine ordnungspolitische und ökonomische Perspektive einer neuen Wettbewerbsordnung in der Krankenversicherung münden.

Die Tagung soll damit einen wissenschaftlich fundierten Beitrag zum Umbau des Sozialstaates leisten.

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Programm

Donnerstag, 3. Juli 2003

11.00 – 11.30 Uhr     

Grußwort

Prof. Dr. Philip Kunig,
Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin

Krankenkassenreform und Wettbewerb – eine Einführung

Prof. Dr. Helge Sodan,
Freie Universität Berlin

11.30 – 13.00 Uhr     

Der Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung als Ausstieg aus dem Krankenkassenwettbewerb?

Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof,
Eberhard-Karls-Universität Tübingen

Diskussion

13.00 – 14.30 Uhr     

Mittagspause
Buffet im Restaurant Beletage des Hilton Berlin

14.30 – 16.00 Uhr     

Möglichkeiten und Grenzen eines Wettbewerbs in der Krankenversicherung

Manfred Schulz,
Vorstand der Betriebskrankenkasse der BMW AG, Dingolfing

Diskussion

16.00 – 16.30 Uhr     

Kaffeepause

16.30 – 18.00 Uhr     

Krankenkassenreform durch Stärkung von Selbstverwaltung und Wirtschaftlichkeit?

Prof. Dr. Rainer Pitschas,
Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer

Diskussion

19.00 Uhr     

Empfang im Panoramafoyer des Hilton Berlin

19.30 Uhr     

Abendessen im Bankettsaal A des Hilton Berlin

dinner speech:

Die Zukunft der deutschen Krankenversicherung

Annette Widmann-Mauz, MdB,
Mitglied im Vorstand der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Berlin

Freitag, 4. Juli 2003

09.00 – 10.30 Uhr     

Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung unter besonderer Berücksichtigung des europäischen Gemeinschaftsrechts

Prof. Dr. Bernd Baron von Maydell,
vorm. Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Sozialrecht, München

Diskussion

10.30 – 11.00 Uhr     

Kaffeepause

11.00 – 12.30 Uhr     

Ordnungspolitische und ökonomische Perspektive einer neuen Wettbewerbsordnung in der Krankenversicherung

Dr. Volker Leienbach,
Verbandsdirektor des Verbandes der privaten Krankenversicherung, Köln

Diskussion

12.30 – 13.00 Uhr     

Abschließende Diskussion und Resümee

ca. 13.00 Uhr     

Ende der Veranstaltung

Tagungsort

Hotel Hilton Berlin, Salon Corinth
Mohrenstraße 30, 10117 Berlin (am Gendarmenmarkt)
www.hilton.com

Anmeldung

Schriftlich spätestens bis zum 18. Juni 2003. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Berücksichtigung der Anmeldungen ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs maßgebend.

Unkostenbeitrag

Für die Teilnahme an der Tagung wird ein Unkostenbeitrag von 95 Euro pro Teilnehmer/in erhoben. In diesem Beitrag sind eingeschlossen eine Tagungsmappe mit Thesenpapieren von Referenten sowie die Teilnahme an einem Mittagessen und einem 3-Gang-Menü am Abend des 3. Juli 2003 sowie an je einer Kaffeepause am 3. und 4. Juli 2003.

Wir bitten, den Unkostenbeitrag spätestens bis zum 18. Juni 2003 auf folgendes Konto zu überweisen:

Freie Universität Berlin,
Konto-Nr. 3901999302, Berliner Bank (BLZ: 100 200 00);
Verwendungszweck: Az. 09 03 28 67.

Nach Anmeldebestätigung ist eine Rückzahlung nicht möglich.

Übernachtungen

Bezüglich einer Hotelreservierung wenden Sie sich bitte direkt an das Hotel Hilton Berlin. Dort haben wir für Sie unter dem Stichwort „Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht“ ein begrenztes Zimmerkontingent reserviert, aus dem Sie bei Bedarf so bald wie möglich, spätestens bis zum 5. Juni 2003, ein Zimmer abrufen sollten. Der Tagungssonderpreis beträgt für die Kategorie „Deluxe Rooms“ 169 Euro (Einzelbelegung) bzw. 189 Euro (Doppelbelegung) incl. Frühstücksbuffet pro Zimmer und Nacht.
Buchungen können bei der Reservierungsabteilung des Hilton Berlin unter den folgenden Telefonnummern vorgenommen werden: 030/2023-4201/4255.

Weitere Auskünfte

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Sekretariat von Prof. Dr. Helge Sodan zur Verfügung:

Frau Astrid Tüzel; Tel.: 030/838-53973; Fax: 030/838-54444;
E-Mail: tuezel@zedat.fu-berlin.de

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