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2. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht Die dringend benötigte grundlegende Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung muß sich gerade auf die Krankenkassen beziehen, von denen viele unter hohen Defiziten leiden. In dem gegenwärtigen System der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Prinzipien von Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb nicht hinreichend verwirklicht. Dies gilt besonders für den Risikostrukturausgleich, durch den jährlich etwa 13 Milliarden Euro unter den Krankenkassen umverteilt werden. Die Beantwortung der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit dieses Instruments durch das Bundesverfassungsgericht steht noch aus. Die am 24. Januar 2003 verkündeten Urteile des 12. Senats des Bundessozialgerichts bestätigen zwar den Risikostrukturausgleich, mahnen aber den Gesetzgeber zu verschiedenen Korrekturen. Daher liegt es nahe, die Anregungen des Bundessozialgerichts konstruktiv umzusetzen. Eine Reform des Risikostrukturausgleichs könnte insoweit als Ausgangspunkt für eine Krankenkassenreform dienen. Im Rahmen der 2. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht soll das angemessene Verhältnis zwischen Solidarität und Wettbewerb mit hochrangigen Experten diskuktiert werden – und zwar aus juristischer, ökonomischer und politischer Perspektive. Die deutliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung durch das sogenannte Beitragssatzsicherungsgesetz vom 23. Dezember 2002 und aktuelle Reformüberlegungen rücken das Verhältnis zur privaten Krankenversicherung ins Blickfeld. Die Tagung wird sich daher auch mit der Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung beschäftigen. Die Diskussionen werden in eine ordnungspolitische und ökonomische Perspektive einer neuen Wettbewerbsordnung in der Krankenversicherung münden. Die Tagung soll damit einen wissenschaftlich fundierten Beitrag zum Umbau des Sozialstaates leisten.
Programm
Tagungsort Hotel Hilton Berlin, Salon Corinth Anmeldung Schriftlich spätestens bis zum 18. Juni 2003. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Berücksichtigung der Anmeldungen ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs maßgebend. Unkostenbeitrag Für die Teilnahme an der Tagung wird ein Unkostenbeitrag von 95 Euro pro Teilnehmer/in erhoben. In diesem Beitrag sind eingeschlossen eine Tagungsmappe mit Thesenpapieren von Referenten sowie die Teilnahme an einem Mittagessen und einem 3-Gang-Menü am Abend des 3. Juli 2003 sowie an je einer Kaffeepause am 3. und 4. Juli 2003. Wir bitten, den Unkostenbeitrag spätestens bis zum 18. Juni 2003 auf folgendes Konto zu überweisen: Freie Universität Berlin, Nach Anmeldebestätigung ist eine Rückzahlung nicht möglich. Übernachtungen Bezüglich einer Hotelreservierung wenden Sie sich bitte direkt an
das Hotel Hilton Berlin. Dort haben wir für Sie unter dem Stichwort
„Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht“ ein begrenztes Zimmerkontingent
reserviert, aus dem Sie bei Bedarf so bald wie möglich,
spätestens bis zum 5. Juni 2003, ein Zimmer abrufen sollten.
Der Tagungssonderpreis beträgt für die Kategorie „Deluxe Rooms“
169 Euro (Einzelbelegung) bzw. 189 Euro (Doppelbelegung) incl.
Frühstücksbuffet pro Zimmer und Nacht. Weitere Auskünfte Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Sekretariat von Prof. Dr. Helge Sodan zur Verfügung: Frau Astrid Tüzel; Tel.: 030/838-53973; Fax: 030/838-54444; *) Zum Öffnen und Drucken von PDF-Dokumenten benötigen Sie die kostenlose Software „Adobe Acrobat Reader“, die Sie unter folgendem Link erhalten: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||