Veranstaltungen 1. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht
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1. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht

Gesundheitsnachfrage, Morbiditätswachstum und medizinisch-technischer Fortschritt führen einerseits zu steigenden notwendigen und wirtschaftlichen Leistungen. Diesem Ausgabenpotential stehen andererseits stagnierende bzw. sinkende Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung etwa durch demografische Entwicklung, Standortprobleme und Massenarbeitslosigkeit gegenüber.

Seit langem befinden sich die vom Bundesverfassungsgericht als überragender Gemeinwohlbelang qualifizierte finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und die Grundrechte von Leistungserbringern wie pharmazeutischen Unternehmen, Apotheken sowie Vertrags(zahn)ärzten in einem Spannungsverhältnis. Deren Rechtspositionen sind durch regulierende Eingriffe in Preis- und Vergütungsstrukturen stark eingeschränkt worden. Jüngstes Beispiel dafür ist das sogenannte Beitragssatzsicherungsgesetz vom 23. Dezember 2002.

Im Rahmen der 1. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht sollen das angemessene Verhältnis einer leistungsfähigen, stabilen gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und der Grundrechte der Leistungserbringer andererseits mit hochrangigen Experten diskutiert werden – und zwar aus juristischer, ökonomischer, politischer und pharmazeutischer Sicht.

Dabei werden die Fragen erörtert, ob die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung ein grundgesetzliches Gebot darstellt, welche Grenzen für den Gestaltungsspielraum des Sozialgesetzgebers bestehen und welcher juristische Stellenwert dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität zukommt. Ferner werden Überlegungen angestellt zur Finanzierung eines modernen Krankenversicherungssystems und zur Bedeutung pharmazeutischer Innovationen für das Gesundheitssystem.

Mit der Tagung soll ein Beitrag geleistet werden zur dringend notwendigen grundlegenden Modernisierung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung und damit zum Umbau des Sozialstaates.

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Programm

Montag, 16. Juni 2003

14.00 – 14.30 Uhr     

Grußwort

Prof. Dr. Dieter Lenzen,
Erster Vizepräsident der Freien Universität Berlin

Finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und Grundrechte der Leistungserbringer – eine Einführung

Prof. Dr. Helge Sodan,
Freie Universität Berlin

14.00 – 14.30 Uhr     

Finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung – ein grundgesetzliches Gebot?

Prof. Dr. mult. Walter Leisner,
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Diskussion

16.00 – 16.30 Uhr     

Kaffeepause

16.30 – 18.00 Uhr     

Gesundheitssystem und pharmazeutische Innovation

Dr. Stefan J. Oschmann,
Vorsitzender der Geschäftsführung von MSD SHARP & DOHME GmbH, Haar

Diskussion

19.00 Uhr     

Empfang im Foyer Humboldt des Hilton Berlin

19.30 Uhr     

Abendessen im Salon Humboldt des Hilton Berlin

dinner speech:

Aktueller Reformbedarf in der gesetzlichen Krankenversicherung

Eike Maria Hovermann, MdB,
SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Berlin

Dienstag, 17. Juni 2003

09.00 – 10.30 Uhr     

Grundrechte der Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers

Prof. Dr. Friedhelm Hufen,
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

Diskussion

10.30 – 11.00 Uhr     

Kaffeepause

11.00 – 12.30 Uhr     

Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung

Prof. Dr. Raimund Wimmer,
Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bonn

Diskussion

12.30 – 14.30 Uhr     

Mittagspause
Buffet im Restaurant Beletage des Hilton Berlin

14.30 – 16.00 Uhr     

Finanzierung eines modernen Krankenversicherungssystems

Prof. Dr. Eberhard Wille,
Universität Mannheim,
Vorsitzender des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen

Diskussion

16.00 – 16.30 Uhr     

Abschließende Diskussion und Resümee

ca. 16.30 Uhr     

Ende der Veranstaltung

Tagungsort

Hotel Hilton Berlin, Salon Corinth
Mohrenstraße 30, 10117 Berlin (am Gendarmenmarkt)
www.hilton.com

Anmeldung

Schriftlich spätestens bis zum 4. Juni 2003. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Berücksichtigung der Anmeldungen ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs maßgebend.

Unkostenbeitrag

Für die Teilnahme an der Tagung wird ein Unkostenbeitrag von 95 Euro pro Teilnehmer/in erhoben. In diesem Beitrag sind eingeschlossen eine Tagungsmappe mit Thesenpapieren von Referenten sowie die Teilnahme an einem 3-Gang-Menü am Abend des 16. Juni 2003, einem Mittagessen am 17. Juni 2003 und je einer Kaffeepause an diesen beiden Tagen.

Wir bitten, den Unkostenbeitrag spätestens bis zum 4. Juni 2003 auf folgendes Konto zu überweisen:

Freie Universität Berlin,
Konto-Nr. 3901999302, Berliner Bank (BLZ: 100 200 00);
Verwendungszweck: Az. 09 03 28 69.

Nach Anmeldebestätigung ist eine Rückzahlung nicht möglich.

Übernachtungen

Bezüglich einer Hotelreservierung wenden Sie sich bitte direkt an das Hotel Hilton Berlin. Dort haben wir für Sie unter dem Stichwort „Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht“ ein begrenztes Zimmerkontingent reserviert, aus dem Sie bei Bedarf so bald wie möglich, spätestens bis zum 21. Mai 2003, ein Zimmer abrufen sollten. Der Tagungssonderpreis beträgt für die Kategorie „Deluxe Rooms“ 169 Euro (Einzelbelegung) bzw. 189 Euro (Doppelbelegung) incl. Frühstücksbuffet pro Zimmer und Nacht.
Buchungen können bei der Reservierungsabteilung des Hilton Berlin unter den folgenden Telefonnummern vorgenommen werden: 030/2023-4201/4255.

Weitere Auskünfte

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Sekretariat von Prof. Dr. Helge Sodan zur Verfügung:

Frau Astrid Tüzel; Tel.: 030/838-53973; Fax: 030/838-54444;
E-Mail: tuezel@zedat.fu-berlin.de

Diese Tagung wird finanziell unterstützt von

Pfizer Deutschland GmbH

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