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1. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht Gesundheitsnachfrage, Morbiditätswachstum und medizinisch-technischer Fortschritt führen einerseits zu steigenden notwendigen und wirtschaftlichen Leistungen. Diesem Ausgabenpotential stehen andererseits stagnierende bzw. sinkende Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung etwa durch demografische Entwicklung, Standortprobleme und Massenarbeitslosigkeit gegenüber. Seit langem befinden sich die vom Bundesverfassungsgericht als überragender Gemeinwohlbelang qualifizierte finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und die Grundrechte von Leistungserbringern wie pharmazeutischen Unternehmen, Apotheken sowie Vertrags(zahn)ärzten in einem Spannungsverhältnis. Deren Rechtspositionen sind durch regulierende Eingriffe in Preis- und Vergütungsstrukturen stark eingeschränkt worden. Jüngstes Beispiel dafür ist das sogenannte Beitragssatzsicherungsgesetz vom 23. Dezember 2002. Im Rahmen der 1. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht sollen das angemessene Verhältnis einer leistungsfähigen, stabilen gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und der Grundrechte der Leistungserbringer andererseits mit hochrangigen Experten diskutiert werden – und zwar aus juristischer, ökonomischer, politischer und pharmazeutischer Sicht. Dabei werden die Fragen erörtert, ob die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung ein grundgesetzliches Gebot darstellt, welche Grenzen für den Gestaltungsspielraum des Sozialgesetzgebers bestehen und welcher juristische Stellenwert dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität zukommt. Ferner werden Überlegungen angestellt zur Finanzierung eines modernen Krankenversicherungssystems und zur Bedeutung pharmazeutischer Innovationen für das Gesundheitssystem. Mit der Tagung soll ein Beitrag geleistet werden zur dringend notwendigen grundlegenden Modernisierung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung und damit zum Umbau des Sozialstaates.
Programm
Tagungsort Hotel Hilton Berlin, Salon Corinth Anmeldung Schriftlich spätestens bis zum 4. Juni 2003. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Berücksichtigung der Anmeldungen ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs maßgebend. Unkostenbeitrag Für die Teilnahme an der Tagung wird ein Unkostenbeitrag von 95 Euro pro Teilnehmer/in erhoben. In diesem Beitrag sind eingeschlossen eine Tagungsmappe mit Thesenpapieren von Referenten sowie die Teilnahme an einem 3-Gang-Menü am Abend des 16. Juni 2003, einem Mittagessen am 17. Juni 2003 und je einer Kaffeepause an diesen beiden Tagen. Wir bitten, den Unkostenbeitrag spätestens bis zum 4. Juni 2003 auf folgendes Konto zu überweisen: Freie Universität Berlin, Nach Anmeldebestätigung ist eine Rückzahlung nicht möglich. Übernachtungen Bezüglich einer Hotelreservierung wenden Sie sich bitte direkt an
das Hotel Hilton Berlin. Dort haben wir für Sie unter dem Stichwort
„Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht“ ein begrenztes Zimmerkontingent
reserviert, aus dem Sie bei Bedarf so bald wie möglich,
spätestens bis zum 21. Mai 2003, ein Zimmer abrufen sollten.
Der Tagungssonderpreis beträgt für die Kategorie „Deluxe Rooms“
169 Euro (Einzelbelegung) bzw. 189 Euro (Doppelbelegung) incl.
Frühstücksbuffet pro Zimmer und Nacht. Weitere Auskünfte Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Sekretariat von Prof. Dr. Helge Sodan zur Verfügung: Frau Astrid Tüzel; Tel.: 030/838-53973; Fax: 030/838-54444; Diese Tagung wird finanziell unterstützt von *) Zum Öffnen und Drucken von PDF-Dokumenten benötigen Sie die kostenlose Software „Adobe Acrobat Reader“, die Sie unter folgendem Link erhalten: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||